„Sichern Sie, was Sie aufgebaut haben – und schaffen Sie Liquidität für das, was kommt.“
Gesetzliche Risiken in Vermögens-Aufbau wandeln
Seit dem 01.01.1975 verpflichtet der § 1 BetrAVG jeden Arbeitgeber ab dem ersten Mitarbeiter,
eine Entgeltumwandlung zu ermöglichen.
Diese gesetzliche Pflicht erzeugt automatisch Haftungsrisiken – unabhängig davon,
ob Sie sich aktiv damit befassen oder das Thema ignorieren.
Maßgeblich ist Ihre unternehmerische Weichenstellung, ob das Kapital Ihrer Mitarbeiter
nach außen abfließt oder als Liquidität in Ihr Unternehmen fließt.
Die sechs Stufen der Arbeitgeberhaftung
Gesetzliche Risiken lassen sich nicht vermeiden, aber unternehmerisch gestalten.
Wer Verantwortung lediglich auf andere überträgt, baut sich unbewusst Haftungsrisiken auf:
-
Mitarbeiter ohne bAV-Vertrag:
Ohne dokumentierten Verzicht können Mitarbeiter nach dem Ausscheiden rückwirkend Ansprüche geltend machen.
Ein Urteil belegt: Eine Mitarbeiterin erhielt nach 10 Jahren eine Nachzahlung von ca. 16.000 €. -
Haftung für Dritte bei Unterdeckung:
Der Arbeitgeber haftet laut Gesetz für die Ergebnisse Dritter (§ 1 BetrAVG).
Bei Versicherungen entstehen von Beginn an Unterdeckungen. Selbst nach 10 Jahren liegen diese oft noch über 30–40 % unter den eingezahlten Beiträgen.- Risiko-Rechner II:
Haftungsrisiko durch Unterdeckung bei bestehenden Versicherungen prüfen.
- Risiko-Rechner II:
-
Provisionshaftung für bAV Versicherungen:
Provisionen in bAV-Versicherungen (bis 2,5–4 % der Versicherungssumme) werden laut aktuellen Urteilen treuewidrig aus Mitarbeiterbeiträgen finanziert.
Der Arbeitgeber haftet ab Beginn gegenüber den Mitarbeitern für die Provisionen. -
Übernahme von bAV Altverträgen:
Wer bei Neueinstellungen bestehende bAV-Verträge übernimmt, haftet automatisch für bereits entstandene Defizite des vorherigen Arbeitgebers.
-
Fehlende bAV Versorgungsordnung:
Ohne rechtssichere „Hausordnung“ können gesetzliche Informationspflichten (14-Tage-Frist) kaum souverän erfüllt werden.
-
Ausweis der bAV Unterdeckung in der Bilanz:
Banken fordern den Ausweis von bAV-Unterdeckungen zur Bonitätsprüfung. Fehlende Transparenz belastet das Rating und gefährdet Kreditverhandlungen.
Wandlung der Risiken in Liquidität und Vermögen
Ein eigenes betriebliches Versorgungswerk ermöglicht es, gesetzliche Pflichten
in unternehmerische Gestaltungsräume zu überführen.
- Liquidität stärken:
Beiträge verbleiben im Unternehmen und stehen für die Eigenfinanzierung
und Investitionen zur Verfügung. - Steuervorteile nutzen:
Profitieren Sie von der steuerlichen Effizienz in der Ansparphase und
nutzen Sie die Entlastungseffekte bei der späteren Auszahlung. - Sicherheit maximieren:
Klare Verhältnisse durch direkte Zusage und PSVaG-Schutz,
ohne Abhängigkeit von externen Versicherungsrisiken. - Potenzial-Rechner III:
Liquiditäts- und Vermögensvorteile durch Strukturierung sichtbar machen.
Zur strukturierten Einordnung Ihrer Situation
Unsere Faustformel-Werkzeuge ermöglichen eine schnelle, überschlägige
Einschätzung Ihrer Risiken und Potenziale.
-
Risiko-Rechner I:
Rückwirkendes Haftungsvolumen bei fehlenden Verträgen erkennen. -
Risiko-Rechner II:
Haftungsrisiko durch Unterdeckung bei bestehenden Versicherungen prüfen. -
Potenzial-Rechner III:
Liquiditäts- und Vermögensvorteile durch Strukturierung sichtbar machen.
Unser Anspruch: Aufklären. Sinn stiften. Nutzen schaffen.
Die RWB eG versteht sich als Know-how-Partner für unternehmerische
Gestaltungsräume aufgrund der gesetzlichen Spielregeln.
Rechtlicher Hinweis: Die RWB eG erbringt keine Rechts-
und Steuerberatung. Alle Inhalte dienen der unternehmerischen Einordnung
gesetzlicher Rahmenbedingungen.
Unternehmer
Unzählige Unternehmer haften unbewusst für Fehlbeträge in Versicherungsverträgen ihrer Mitarbeiter.
Zillmerung, Abschlusskosten und §314 VAG führen dazu, dass oft weniger im Vertrag steht, als eingezahlt wurde.
Das Landesarbeitsgericht München hat entschieden: Der Arbeitgeber haftet auch dann – verschuldensunabhängig.
Mitarbeiter
Schluss mit der Rentenlücke: Ihr Arbeitgeber investiert direkt in Ihre Zukunft. Durch eine effiziente Struktur und hohe staatliche Förderung entsteht für Sie ein massiver Vermögenswert – bei minimalem Eigenaufwand sind für einen 40-jährigen Mitarbeiter bis zu 80.000 € zusätzliche Kapitalzahlung zum Rentenbeginn realisierbar. Erfahren Sie, wie Ihr Geld ab dem ersten Euro für Sie arbeitet.
Mitarbeiter Click me!
Kanzlei
Souveräne Mandantenberatung: Mit Weitsicht Werte sichern
Hochqualifizierte Steuerberater und Kanzleien agieren als strategische Partner ihrer Mandanten. Souveräne Beratung beginnt lange vor dem Jahresabschluss – sie identifiziert Potenziale und sichert die unternehmerische Substanz frühzeitig ab.
Aktuelles
Interessante Beiträge zu aktuellen Entwicklungen im Bereich Führung, Coaching & Mediation.
Mehr Blog Beiträge